Arbeitserfahrung für mindestens 1 Jahr zu mindestens 50% bei einem für die öffentliche und/oder individuelle Gesundheit relevanten Arbeitgeber*in bzw. einer gesundheitspsychologischen Einrichtung
oder
Arbeitserfahrung im Umfang von mindestens 900 Stunden im Rahmen eines gesundheitspsychologischen Interventions- oder Forschungsprojektes.